Bebauungsplan Nr. 113, 2. Änderung, Gebiet Infrastruktur Niederberg I - Auswertung der Offenlage - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 188/2021-2 behandelt die zweite Änderung des Bebauungsplans Nr. 113 für das Gebiet Infrastruktur Niederberg I. Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, die Auswertung der öffentlichen Auslegung abzuschließen und den Bebauungsplan als Satzung zu verabschieden.
Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 18. Juli bis zum 17. August 2023 statt. Seitens der Bürgerinnen und Bürger gingen keine Rückmeldungen ein. Der Kreis Wesel forderte in einer Stellungnahme die Aufnahme eines Hinweises zum Artenschutz, um die Einhaltung der Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes sicherzustellen. Dieser Hinweis wurde in die Planurkunde aufgenommen, was jedoch keine erneute Offenlage erforderlich macht.
Im Rahmen der Planung für die geplante Pumptrackanlage werden kleinklimarelevante Auswirkungen, wie etwa Versiegelungen, durch eine Eingrünung vor Ort sowie durch einen externen ökologischen Ausgleich kompensiert. Dieser Ausgleich soll durch einen Teil der geplanten Waldaufforstung am Klingerhuf erfolgen, welcher im Rahmen der 116. Änderung des Flächennutzungsplans als landschaftsökologische Ausgleichsfläche ausgewiesen wird.
Obwohl die Rechtskraft der Änderung des Flächennutzungsplans noch aussteht, kann der Bebauungsplan gemäß den gesetzlichen Bestimmungen bereits als Satzung in Kraft treten, da die Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan sichergestellt ist. Die Verwaltung strebt den Satzungsstatus in diesem Sitzungszyklus an, um die zeitnahe Umsetzung der Anlage und die Einhaltung von Förderbedingungen, deren Abrechnungsfrist am 31. März 2024 endet, zu gewährleisten.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @