Bebauungsplan Nr. 169, Gebiet Am Hugengraben - Flüchtlingsunterkünfte - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 124/2023 über die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 169 mit dem Titel „Gebiet Am Hugengraben - Flüchtlingsunterkünfte“ beraten. Ziel der Planung ist die bauplanungsrechtliche Legalisierung bestehender Flüchtlingsunterkünfte auf städtischem Grund. Die Gebäude wurden im Rahmen der Flüchtlingskrise 2015/2016 errichtet, wobei die damalige Genehmigungsgrundlage auf einer befristeten gesetzlichen Regelung basierte. Da die ursprüngliche Planung für das gesamte Gebiet (Bebauungsplan Nr. 161) aufgrund entwässerungstechnischer Herausforderungen im östlichen Bereich nicht wie vorgesehen umsetzbar war, wurde das Vorhaben nun in den vorliegenden, spezifischen Teilbereich am Hugengraben aufgeteilt.
Der Beschlussvorschlag umfasst zudem die öffentliche Auslegung des Entwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Die Verwaltung weist darauf hin, dass die Erweiterung des Plangebietes nach Norden und Osten notwendig ist, um bestehende Grünstrukturen und Heckenstreifen zur Sicherung der Landschaftspflege festzusetzen. Da es sich um die Überplanung einer Bestandssituation handelt, werden keine neuen baurechtlichen Auswirkungen auf die Flora erwartet. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich auf die im Haushalt zur Verfügung stehenden Mittel für Personal- und Sachkosten. Das Verfahren soll bis zum gesetzlich gesetzten Stichtag abgeschlossen werden.
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Beratungsfolge
- 13.11.2024Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @