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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 166 mit 114. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Wohngebäude westl. des Göschel-Hauses - Auswertung der öffentlichen Auslegung - Satzungsbeschluss

Nr.: 168/2022-1 06.09.2023

🟢 Beschlossen 06.09.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der vorliegende Beschlussvorschlag betrifft den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 166 sowie die 114. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für ein Wohngebäude westlich des Göschel-Hauses in Neukirchen-Vluyn. Ziel des Vorhabens ist die Schaffung von acht Wohneinheiten mit Größen zwischen 70 m² und 100 m² sowie die Möglichkeit ergänzender Büronutzung auf einer Fläche an der Straße Bruckhausfeld. Das geplante Gebäude soll drei Vollgeschosse und ein Staffelgeschoss umfassen, wobei die maximale Höhe etwa 13,2 Meter beträgt. Die Stellplätze sollen unter dem Baukörper sowie in Garagen untergebracht werden, wodurch die bestehende Garagenanlage auf dem Areal ersetzt wird.

Das Verfahren wurde als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13a BauGB zur Innenentwicklung durchgeführt. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Zeitraum von Dezember 2022 bis Januar 2023 gingen aus der Öffentlichkeit keine Stellungnahmen ein. Die Beteiligung der Fachbehörden führte zu geringfügigen Anpassungen der Planung. Da die Änderungen keine stärkeren Berührung von Belangen zur Folge haben, empfiehlt die Verwaltung, von einer erneuten Beteiligung abzusehen.

Das Bauvorhaben ist als klimarelevant eingestuft, da ein energieeffizientes Gebäude mit Wärmepumpe, Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern sowie eine Dachbegrünung vorgesehen sind. Zudem trägt die Nachverdichtung im Innenbereich zum Schutz von Außenflächen bei. Der Rat soll die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen sowie den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan und zur Berichtigung des Flächennutzungsplanes festlegen.

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