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BESCHLUSSVORLAGE

62. Änderung des Flächennutzungsplans, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Nr.: 095/2022-2 06.09.2023

🟢 Beschlossen 06.09.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplans beraten, welche bisher Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch regelte. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Auswertung der frühzeitigen Beteiligung abzuschließen und den Entwurf zur Aufhebung der Planänderung sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 16. August 2023 zu billigen.

Im Rahmen des Verfahrens soll eine einmonatige öffentliche Auslegung des Entwurfs durchgeführt werden. Zudem ist die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgesehen, deren Aufgabenbereiche durch die Aufhebung berührt werden. Im Zuge der bisherigen frühzeitigen Beteiligung gingen zehn Stellungnahmen bei der Verwaltung ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Die Regionalplanungsbehörde hat die Vereinbarkeit der Aufhebung mit den raumordnerischen Planwerken unter Berücksichtigung bestimmter Grundsätze in Aussicht gestellt.

Durch die Aufhebung der Konzentrationszone entfällt die planrechtliche Beschränkung des Windkraftausbaus auf die bisher festgesetzten Flächen. Zukünftige Vorhaben für Einzelanlagen müssten in diesem Fall einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Parallel zur Aufhebung des Flächennutzungsplans wird auch das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 verfolgt, um eine zeitgleiche Entscheidung zu ermöglichen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme der vorgeschlagenen Beschlüsse.

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