Bebauungsplan Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch - Auswertung der frühzeitigen Beteiligung - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 110 beraten, welcher eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch festlegt. Im Rahmen der vorliegenden Beschlussvorlage wird die Auswertung der bereits durchgeführten frühzeitigen Beteiligung sowie die Durchführung der anschließenden öffentlichen Auslegung beantragt.
Das Aufhebungsverfahren wird als Bauleitplanverfahren geführt. Im Zuge der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange, die im Zeitraum vom 7. Juni bis zum 7. Juli 2023 stattfand, sind insgesamt zehn Stellungnahmen bei der Verwaltung eingegangen. Hierbei wurden keine Bedenken geäußert. Die Verwaltung empfiehlt nun, die Auswertung dieser Beteiligung abzuschließen und die öffentliche Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben einzuleiten.
Die Aufhebung des Bebauungsplanes erfolgt parallel zu einem Verfahren zur Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes bezüglich der Konzentrationszonen für Windenergieanlagen. Durch das Aufhebungsverfahren entfällt die planrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen auf die bestehende Konzentrationszone. Zukünftige Vorhaben zur Errichtung von Einzelanlagen müssten in diesem Fall einer Einzelfallprüfung unterzogen werden. Die für das Verfahren anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Rahmen der veranschlagten Kosten vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 06.09.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @