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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 167, Gebiet Freilauffläche für Hunde östlich der Tennishalle am Klingerhuf - Beschluss zur vorläufigen Einstellung des Bauleitplanverfahrens

Nr.: 047/2022-1 06.09.2023

🟢 Beschlossen 06.09.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (12. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die vorläufige Einstellung des Aufstellungsverfahrens zum Bebauungsplan Nr. 167 beraten. Das Vorhaben betrifft die Schaffung einer Freilauffläche für Hunde im Gebiet östlich der Tennishalle am Klingerhuf.

Der Hintergrund des Verfahrens liegt in einem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2019, der die Identifizierung eines geeigneten Geländes durch die Verwaltung zum Ziel hatte. Nach einer Standortprüfung wurde eine Fläche im Freizeitareal Klingerhuf empfohlen. Im Mai 2022 wurde daraufhin die Aufstellung des Bebauungsplans beschlossen.

Aufgrund der umfangreichen Maßnahmenlisten wurde eine Zurückstellung des Plans angeregt. Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag, um personelle Ressourcen auf Bauleitplanverfahren mit höherer stadtentwicklungspolitischer Relevanz zu konzentrieren. Gleichzeitig soll die Option bestehen, das Projekt konzeptionell in die Weiterentwicklung des Bereichs Klingerhuf sowie in die örtlichen ISEK-Planungen einzubinden. Die Verwaltung schlägt vor, das Verfahren ab dem Jahr 2026 erneut aufzugreifen. Mit der vorläufigen Einstellung des Verfahrens sind keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen oder klimarelevante Folgen verbunden.

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