Erhebung von Beiträgen im Rahmen der Vor-/Übermittagbetreuung im Primarbereich (Grundschulen) und der Sekundarstufe 1 (weiterführende Schulen) der Stadt Neukirchen-Vluyn - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 097/2023 befasst sich mit der Neuregelung der Erhebung von Elternbeiträgen für die Vor- und Übermittagbetreuung an Grundschulen sowie weiterführenden Schulen in Neukirchen-Vluyn. Hintergrund der Vorlage ist eine Mitteilung der Bezirksregierung Düsseldorf. Diese hat klargestellt, dass die konkrete Festsetzung von Elternbeiträgen durch einen Bescheid die Aufgabe der Kommune bleibt, auch wenn außerschulische Träger mit der Durchführung der Betreuung beauftragt werden. Ab dem Schuljahr 2<0xE2><0x80><0xAF>023/24 müssen diese Beiträge ausschließlich auf Grundlage einer kommunalen Satzung erhoben werden.
Im Rahmen der Vorlage wird die 2. Änderungssatzung über die Elternbeiträge für die „Offene Ganztagsschule im Primarbereich“ vorgeschlagen. Dabei soll ein bisheriger Absatz, der die Delegation der Erhebung und Einziehung auf die Betreuungsträger regelte, ersatzlos gestrichen werden.
Zudem wird die Erlassung einer neuen Satzung beantragt, welche die Teilnahme und die Beitragserhebung für die Vor- und Übermittagbetreuung im Primarbereich sowie in der Sekundarstufe 1 regelt. Dies betrifft auch Angebote an der Gesamtschule Niederberg und dem Gymnasium. Die neue Satzung soll die Festsetzung der Beiträge sowie die Delegation der Einziehung der Beträge durch die jeweiligen Träger für alle betroffenen Schulen in Neukirchen-Vluyn regeln. Die Vorlage enthält zudem die Festsetzung der Beiträge für das kommende Schuljahr. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht angegeben.
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Beratungsfolge
- 22.05.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @