Bebauungsplan Nr. 18, 5. Änderung, westlich der Grevenstraße - Beschluss zur Einstellung des Bauleitplanverfahrens
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 064/2019-1 dazu angefragt, das Aufstellungsverfahren zum Bebauungsplan Nr. 18, 5. Änderung, westlich der Grevenstraße, einzustellen. Mit diesem Beschluss sollen zudem alle zu diesem Verfahren bereits gefassten Beschlüsse aufgehoben werden.
Hintergrund der Vorlage ist die geplante Neugestaltung des Grafschafter Platzes als Teil eines Integrierten Handlungskonzepts für den Ortskern Neukirchen. Ursprünglich wurde im Mai 2019 der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes gefasst, da eine erste Planvariante eine Änderung des Planungsrechtes erfordert hätte. Nach mehreren Überarbeitungen des Entwurfs wurde jedoch eine Neugestaltung des Platzes entwickelt, die ohne eine Änderung des Bebauungsplanes umsetzbar ist. Da somit kein weiteres Planungserfordernnis besteht, empfiehlt die Verwaltung die Einstellung des Bauleitplanverfahrens.
Die geplante Umgestaltung des Platzes sieht vor, den Anteil unbefestigter Flächen zu erhöhen und die Versiegelung zu reduzieren. Der vorhandene Baumbestand soll erhalten und durch klimaangepasste Baumarten ergänzt werden, um die Verschattung der Verkehrsflächen zu verbessern. Zudem ist eine Aufwertung der Fahrradabstellanlagen sowie die Verwendung von Recyclingmaterial für die ungebundenen Tragschichten unter den versiegelten Flächen vorgesehen. Die haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen beschränken sich auf die im Rahmen des Planverfahrens veranschlagten Personal- und Sachkosten.
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Beratungsfolge
- 24.05.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @