Beschluss über die Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für die Stadt Neukirchen-Vluyn - Erstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung von Neukirchen-Vluyn plant die Erstellung eines Lärmaktionsplanes (LAP), um den gesetzlichen Anforderungen der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie des Bundes-Immissionsschutzgesetzes zu entsprechen. Der Stadtentwicklungsausschuss soll beschließen, die Verwaltung mit der Erarbeitung des Plans sowie der Durchführung der ersten Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zu beauftragen. Für die Umsetzung soll ein qualifiziertes Fachbüro bestellt werden.
Die Grundlage für die Planung bilden Lärmkarten, die vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen erstellt wurden. Ziel des Vorhabens ist es, Strategien und Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung zu entwickeln, um schädliche Auswirkungen durch Umgebungslärm zu mindern. Dabei sollen die Effizienz, die finanziellen Aufwendungen sowie die Auswirkungen auf das Stadtbild der vorgeschlagenen Maßnahmen untersucht werden.
Für das Jahr 2023 stehen Haushaltsmittel in Höhe von 20.000 Euro zur Verfügung. Die Abgabefrist für die Fortschreibung der aktuellen Planungsstufe ist der 18. Juli 2024. Im Rahmen der ersten Phase der Beteiligung wird die Öffentlichkeit über die Erforderlichkeit, die Ziele und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichtet. Erste Ergebnisse des Fachbüros werden für den Herbst erwartet, woraufhin über die Auslegung des Entwurfs entschieden werden soll. Der Lärmaktionsplan muss künftig turnusmäßig alle fünf Jahre fortgeschrieben werden.
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Beratungsfolge
- 24.05.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @