Bericht der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn über die Arbeit im Jugendhaus P23
✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde Vluyn hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 083/2023 den Jahresbericht für das Jahr 2022 über die Arbeit im Jugendhaus P23 vorgelegt. Diese Berichterstattung erfolgt gemäß den Bestimmungen des Vertrages zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn und der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 23. April 1994, welcher zuletzt am 4. Juli 2013 geändert wurde.
Die vertragliche Grundlage sieht vor, dass der Träger des Jugendhauses einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über die geleistete Jugendarbeit einreicht. Gegenstand des Vertrages ist zudem ein Pauschalzuschuss in Höhe von 3.300 Euro zur Deckung der Betriebskosten des Jugendhauses. Der vorliegende Bericht dient der Dokumentation der Tätigkeiten im vergangenen Berichtsjahr. Aufgrund von terminlichen Überschneidungen ist eine persönliche Teilnahme einer Vertretung des Jugendhauses an der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 22. Mai 2023 nicht möglich. Rückfragen zum Inhalt des Berichts werden durch die Verwaltung im Nachgang zur Niederschrift beantwortet.
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