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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 135, Sedimentumlagerung Weimannsfeld, Sondergebiet Zweckbestimmung: Einrichtung zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen (Aufhebung) - Aufstellungsbeschluss

Nr.: 078/2023 24.05.2023

🟢 Beschlossen 24.05.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (11. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die Aufhebung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 135 beraten. Das Vorhaben sah die Einrichtung eines Sondergebiets zur Erforschung, Entwicklung und Erprobung von Anlagen zur Verhinderung von Sedimentablagerungen im Bereich Weimannsfeld vor. Ziel der Planung war die Ansiedlung eines Unternehmens zur Umwelttechnik in einem ehemaligen Kiesabbaugebiet, um Forschungskapazitäten und sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze in der Stadt zu schaffen.

Der Bebauungsplan ist seit 2019 rechtskräftig. Die Umsetzung scheitert jedoch an der fehlenden Verfügbarkeit der erforderlichen Flächen. Nach einem Eigentümerwechsel im betreffenden Abbaubereich besteht seitens der neuen Eigentümerin kein Interesse an einem Verkauf der für das Vorhaben notwendigen Flächen. Die Vorhabenträgerin teilte der Verwaltung mit, dass eine Zusammenarbeit mit der Grundstückseigentümerin langfristig ausgeschlossen sei und sich an der Situation der Flächenverfügbarkeit nichts ändern werde.

Da die Eigentumsgrundlage für den Bebauungsplan fehlt, ist das Vorhaben nicht realisierbar. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Bebauungsplan Nr. 135 sowie die dazugehörigen Verträge aufzuheben und das entsprechende Verfahren gemäß Baugesetzbuch einzuleiten. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich auf die im Haushalt veranschlagten Kosten für das Verfahren. Durch die Aufhebung des Bauleitplans werden zudem etwaige Veränderungen des lokalen Windfeldes oder des Kleinklimas vermieden.

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