Bebauungsplan Nr. 113, 2. Änderung, Gebiet Infrastruktur Niederberg I - Änderung des Geltungsbereichs - Beschluss zur Durchführung der Offenlage
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 113, Gebiet Infrastruktur Niederberg I, liegt dem Stadtentwicklungsausschuss ein Beschlussvorschlag zur Änderung des Geltungsbereichs sowie zur Durchführung der öffentlichen Auslegung vor. Ziel der Änderung ist die Spezifizierung einer bisher als öffentliche Grünfläche ohne Zweckbestimmung festgesetzten Fläche hin zu einer Pumptrackanlage.
Aufgrund einer detaillierten Planung wird der Geltungsbereich von ursprünglich etwa 10.000 m² auf circa 4.100 m² verkleinert. Da die geplante Anlage mit einer Versiegelung sowie potenziellen Lärmemissionen verbunden ist, wurden entsprechende Untersuchungen durchgeführt. Ein vorliegendes Schallgutachten kommt zu dem Ergebnis, dass keine Beeinträchtigungen für die angrenzende Wohnbebauung zu erwarten sind, auch unter Berücksichtigung des Betriebs der nahegelegenen Fußballanlage.
Hinsichtlich der ökologischen Auswirkungen wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan erstellt. Eine erste Einschätzung deutet auf einen geringen Kompensationsbedarf hin, der an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeglichen werden soll, um die Flächennutzung am Eingriffsort nicht zu beeinträchtigen. Die vollständige Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung wird voraussichtlich im Juni vorliegen.
Die Durchführung der Offenlage soll zeitnah erfolgen, um den Satzungsbeschluss noch im aktuellen Sitzungszyklus zu ermöglichen. Dies ist notwendig, damit der Baubeginn der Anlage noch in diesem Jahr realisiert werden kann, um die beantragten Fördergelder rechtzeitig zu nutzen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Haushalt veranschlagt.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 24.05.2023Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @