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BESCHLUSSVORLAGE

Grundschulen; Bildung von Eingangsklassen Schuljahr 2024/25

Nr.: 042/2023 22.05.2023

🟢 Beschlossen 22.05.2023 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport wird über die Bildung von Eingangsklassen für das Schuljahr 2024/25 an den Grundschulen in Neukirchen-Vluyn beraten. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die Anzahl der Eingangsklassen aufgrund der aktuellen Raumsituation an den einzelnen Standorten zu begrenzen.

Konkret wird vorgeschlagen, die Anzahl der Eingangsklassen in der Antonius-Schule auf drei, in der G.-Tersteegen-Schule auf vier und in der Pestalozzi-Schule auf zwei Klassen zu beschränken. In der F.-Hundertwasser-Schule soll die Aufnahmekapazität im Einschulungsverfahren auf maximal 56 Kinder begrenzt werden. Durch diese Maßnahmen wird die Gesamtzahl der Eingangsklassen auf elf reduziert.

Die Planung basiert auf der aktualisierten Schulentwicklungsplanung, die für die Primarstufe insgesamt 1.109 Schülerinnen und Schüler prognostiziert. Während die theoretische Anzahl der zu bildenden Klassen bei zwölf liegen würde, ermöglicht die Raumsituation die Bildung von elf Klassen, womit die kommunale Klassenrichtzahl eingehalten wird. Die Verwaltung weist darauf hin, dass durch diese Begrenzungen voraussichtlich nicht alle Einschulungswünsche erfüllt werden können. In diesem Fall kann eine Umverteilung der Kinder oder die Ablehnung von Kindern auswärtiger Kommunen unter Koordination der Schulaufsicht erforderlich werden. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen aus diesem Beschluss ergeben sich nicht.

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