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BESCHLUSSVORLAGE

116. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich nördlich des Klingerhufs / Kompensationsfläche Wald - Aufstellungsbeschluss - Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Nr.: 034/2023-1 08.03.2023

🟢 Beschlossen 08.03.2023 · Stadtentwicklungsausschuss (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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Die Verwaltung hat eine Beschlussvorlage zur 116. Änderung des Flächennutzungsplans vorgelegt, die den Aufstellungsbeschluss sowie die Durchführung einer frühzeitigen Beteiligung für den Bereich nördlich des Klingerhufs vorsieht. Ziel der Änderung ist es, eine etwa einen Hektar große, landwirtschaftlich genutzte Fläche südlich der Niederrheinallee und westlich des Naherholungsgebietes Klingerhuf in eine Aufforstungsfläche umzuwandeln.

Die Grundlage für dieses Vorhaben bildet der Erwerb der entsprechenden Fläche durch die Stadt. Die Umwandlung dient der Erreichung städtischer Klimaschutzziele sowie der Umsetzung der Nachhaltigkeitsstrategie, die eine Erweiterung der Waldfläche bis zum Jahr 2030 vorsieht. Zudem entspricht das Vorhaben den Vorgaben der Regionalplanung des Regierungsbezirks Düsseldorf zur Waldvermehrung und den Zielen des Landschaftsplans.

Neben der ökologischen Bedeutung für das Mikroklima und die CO2-Bindung soll die Fläche als Ausgleichsmaßnahme für das geplante Zukunftsquartier „Die Blie“ (Bebauungsplan Nr. 165) genutzt werden. Da der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden muss, empfiehlt die Verwaltung, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans zeitnah einzuleiten, um Verzögerungen bei der Bauleitplanung zu vermeiden. Eine genaue Festlegung der Flächengröße für den Ausgleich erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt, sobald die entsprechende Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung vorliegt. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht verzeichnet.

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