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BESCHLUSSVORLAGE

Haushaltsberatungen 2023 hier: Zuständigkeit des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport

Nr.: 193/2022 23.11.2022

🟢 Beschlossen 23.11.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023 liegt dem Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport die Beschlussvorlage Nr. 193/2022 zur Entscheidung vor. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023 sowie die Finanzplanung bis 2026 wurden bereits im September 2022 dem Rat der Stadt vorgelegt.

Die Vorlage sieht vor, dass der Ausschuss die Veränderungen der Veränderungsliste mit den Nummern 1 bis 4 zustimmt. Ein wesentlicher Punkt ist dabei die Refinanzierung eines Zuschusses für die Errichtung einer Pumptrackanlage. Die Kosten in Höhe von 73.329 Euro sollen durch eine Ermächtigungsübertragung aus den Erträgen der Ausschüttung der Sparkasse aus dem Jahr 2022 gedeckt werden. Zudem soll der Ausschuss die Gewährung von Zuschüssen gemäß der vorliegenden Zuschussliste, einschließlich der laufenden Nummern 4 bis 25 sowie neuer Anträge, billigen.

Nach der Beratung der Zuschussliste und der Produkte umfasst der Zuständigkeitsbereich des Ausschusses verschiedene Bereiche, darunter Grundschulen, weiterführende Schulen, Kultur, die Stadtbücherei sowie soziale Leistungen wie Hilfe bei Einkommensdefiziten, Flüchtlingshilfen und Kinder- und Jugendförderung. Der Ausschuss verweist den Haushaltsplan 2023 für die zugeordneten Produkte unter Berücksichtigung der beschlossenen Änderungen zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat. Die abschließende Entscheidung über die Haushaltssatzung 2023 ist für die Ratssitzung im Dezember 2022 vorgesehen.

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