Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung des Trägeranteils für Überhangsplätze in den Tageseinrichtungen für Kinder der katholischen Kirchengemeinde St. Quirinus Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Der Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport soll über die Gewährung eines Zuschusses zur Finanzierung des Trägeranteils für Überhangsplätze in den Tageseinrichtungen der katholischen Kirchengemeinde St. Quirinus Neukirchen-Vluyn entscheiden. Die Kirchengemeinde unterhält derzeit zwei Kindertageseinrichtungen in den Einrichtungen St. Antonius und St. Quirinus. Von einem Gesamtbestand von 129 Plätzen entfallen 127,55 Plätze auf die kirchliche Grundversorgung, während 1,45 Plätze als kirchliche Zusatzplätze eingestuft sind.
Die Finanzierung der Grundversorgung erfolgt über das kirchliche Schlüsselzuweisungsverfahren. Für die nach dem Kinderbildungsgesetz zu finanzierenden Zusatzplätze hat die Zentralrendantur des Verbandes der katholischen Kirchengemeinden in den Dekanaten Duisburg-West, Moers und Xanten einen kommunalen Zuschuss beantragt. Dieser soll 10,30 % der bewilligten Kindpauschalen bzw. der Werte der Planungsgarantie abdecken. Die Zahlung soll auf das Kassengemeinschaftskonto der Zentralrendantur in Xanten erfolgen und von dort anteilsmäßig auf die Einrichtungen verteilt werden.
Da im laufenden Haushaltsjahr keine Mittel zur Verfügung stehen, ist eine Bezuschussung ab dem 1. Januar 2023 vorgesehen. Auf Basis der Berechnungen für das Kindergartenjahr 2022/23 ist ein jährlicher Betrag von 1.500 Euro einzuplanen. Die Verwaltung wird beauftragt, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen, der zunächst für drei Kindergartenjahre gelten und sich jeweils um ein Jahr verlängern soll, sofern keine Kündigung erfolgt.
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Beratungsfolge
- 23.11.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @