Haushaltsberatungen 2023 hier: Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses
✦ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage Nr. 171/2022 befasst sich mit der Zuständigkeit des Stadtentwicklungsausschusses im Rahmen der Haushaltsberatungen für das Jahr 2023. Der Entwurf des Haushaltsplanes 2023, welcher die Finanzplanung bis zum Jahr 2026 umfasst, wurde am 28. September 2022 in den Rat der Stadt eingebracht und zur weiteren Beratung an die zuständigen Gremien verwiesen.
Im Rahmen der vorliegenden Vorlage wird vorgeschlagen, dass der Stadtentwicklungsausschuss den Haushaltsplan 2023 für die ihm zugeordneten Produkte zur weiteren Beratung und Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss sowie an den Rat verweist. Die Beratung der Haushaltsansätze konzentriert sich auf die Produkte des Planungs- und Bauordnungsamtes. Dazu gehören die Stadtentwicklungsplanung einschließlich der Statistik, die Bauleitplanung sowie städtebauliche Satzungen, Geobasisdaten, Kartografie und Bodenordnung sowie die Bauaufsicht und der Denkmalschutz. Die entsprechenden Details sind im Entwurf des Haushaltsplanes auf den Seiten 318 bis 345 aufgeführt.
Nach der Vorberatung in den Fachausschüssen ist die Beratung im Haupt- und Finanzausschuss für den 30. November 2022 angesetzt. Die abschließende Beschlussfassung über die Haushaltssatzung 2023 ist für die Ratssitzung am 14. Dezember 2022 vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @