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MITTEILUNGSVORLAGE

Verpflichtung sachkundiger Bürger/innen und beratenden Mitgliedern

Nr.: 170/2022 23.11.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen der Sitzung des Ausschusses für Soziales, Bildung, Kultur und Sport am 23. November 2022 ist die Verpflichtung neuer sachkundiger Bürger sowie beratender Mitglieder vorgesehen. Hintergrund der Mitteilung ist die Besetzung der Fachausschüsse, die bereits in der Ratssitzung am 28. September 2022 erfolgt ist.

Für den Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport wurde ein neues sachkundiges Mitglied für die Fraktion ÖDP/BNV sowie ein zusätzliches beratendes Mitglied gemäß den Vorgaben des Schulgesetzes Nordrhein-Westfalen benannt. Die Verpflichtung dieser Mitglieder erfolgt auf Grundlage der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen.

Der Vorgang sieht vor, dass die neuen Mitglieder durch den Ausschussvorsitzenden in ihre Aufgaben eingeführt und in feierlicher Form verpflichtet werden. Das Einverständnis der Mitglieder wird durch das Erheben ihrer Plätze unter Verwendung einer festgelegten Formel bekundet. In dieser Erklärung verpflichten sich die Mitglieder, ihre Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrzunehmen sowie das Grundgesetz, die Landesverfassung und die Gesetze zu beachten und ihre Pflichten zum Wohle der Gemeinde zu erfüllen.

Der Prozess wird durch eine Niederschrift dokumentiert, die sowohl vom Ausschussvorsitzenden als auch von den verpflichteten Personen zu unterzeichnen ist. Für den Fall einer Vertretung wird festgehalten, dass persönliche Vertreter in einem entsprechenden Fall gesondert verpflichtet werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 196 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

Dokumente

Beratungsfolge