Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 166, Wohngebäude westl. des Göschel-Hauses - Einleitungsbeschluss - Beschluss über die öffentliche Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 168/2022 sieht die Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 166 vor, der die Errichtung eines Wohngebäudes westlich des Göschel-Hauses in Neukirchen-Vluyn regelt. Ein lokaler Investor plant auf einer Fläche an der Straße Bruckhausfeld, die derzeit teilweise durch Garagen genutzt wird, ein Gebäude mit drei Vollgeschossen und einem Staffelgeschoss. Das Vorhaben umfasst acht Wohneinheiten mit Größen zwischen 70 m² und 100 m² sowie die Möglichkeit einer ergänzenden Büronutzung. Die maximale Gebäudehöhe ist auf etwa 13,2 Meter festgesetzt.
Das Verfahren soll als beschleunigtes Verfahren der Innenentwicklung gemäß § 13a BauGB durchgeführt werden. Damit wird eine städtebauliche Nachverdichtung im Kernbereich angestrebt, um Flächen im Außenbereich zu schonen. Der Plan umfasst auch die Beseitigung planungsrechtlicher Unklarheiten im Übergang zum Grundstück der Kulturhalle. Der Investor hat bereits Nachweise über die Flächenverfügbarkeit sowie die Bonität vorgelegt.
Das Bauvorhaben ist als klimarelevant eingestuft, da eine energieeffiziente Bauweise mit Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen auf den Flachdächern sowie eine extensive Dachbegrünung vorgesehen ist. Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, das Verfahren einzuleiten und die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu beschließen. Es entstehen durch das Vorhaben keine haushaltswirtschaftlichen Auswirkungen für die Stadt.
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Beratungsfolge
- 16.11.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @