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BESCHLUSSVORLAGE

Anträge gemäß § 24 GO NRW auf Straßenumbenennung von fünf Straßen in Neukirchen-Vluyn, hier: - Ergebnisse der Abfrage über mögliche weitere Straßennamensänderungen

Nr.: 140/2021-4 16.11.2022

🟢 Beschlossen 16.11.2022 · Stadtentwicklungsausschuss (9. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die Ergebnisse einer Anwohnerbefragung zur möglichen Umbenennung von fünf Straßen in Neukirchen-Vluyn beraten. Die Vorlage bezieht sich auf einen gemeinsamen Antrag der SPD-Fraktion und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der zuvor die Anbringung von erläuternden Zusatzschildern an der Ina-Seidel-Straße sowie der Weddigenallee, des Weddigenplatzes und der Weddigenstraße bewirkt hatte.

Im Rahmen des Verfahrens erfolgte eine Abfrage der betroffenen Anwohner, um deren Meinung zu einer vollständigen Straßennamensänderung einzuholen. Die Auswertung der Rückmeldungen zeigt eine deutliche Ablehnung der Umbenennungen. In der Ina-Seidel-Straße sprachen sich 96,6 Prozent der Rückläufer gegen eine Änderung, wobei neben Briefen und E-Mails auch eine Unterschriftenliste mit 42 Einträgen vorlag. Bei der Weddigenallee, dem Weddigenplatz und der Weddigenstraße lehnten die Rückläufer die Umbenennung einhellig ab. Insgesamt haben sich 108 Personen gegen und lediglich eine Person für eine Änderung der Straßennamen ausgesprochen.

Aufgrund dieses Ergebnisses empfiehlt die Verwaltung, auf eine Umbenennung der genannten Straßen zu verzichten. Der entsprechende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Umbenennung der Ina-Seidel-Straße, der Weddigenallee, des Weddigenplatzes und der Weddigenstraße gemäß dem Ergebnis der Abfrage nicht erfolgen soll. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen werden in der Vorlage nicht ausgewiesen.

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