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BESCHLUSSVORLAGE

Umgestaltung Denkmalplatz im Zuge des Integrierten Handlungskonzeptes Neukirchen

Nr.: 118/2017-5 21.09.2022

🟢 Beschlossen 21.09.2022 · Haupt- und Finanzausschuss (6. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Im Rahmen des Integrierten Handlungskonzeptes Neukirchen wird die Umgestaltung des Denkmalplatzes zur Diskussion gestellt. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht für die Maßnahme „Aufwertung Denkmalplatz“ die Rückgabe der im STEP 2018 genehmigten Förderung sowie eine Neuanmeldung der Maßnahme im Rahmen des STEP 2023 vor.

Die geplante Aufwertung umfasst sowohl gestalterische als auch funktionale Aspekte. Ein Ziel der Planung ist die Einbindung der Mozartstraße in die Platzfläche sowie die Öffnung des Platzes zu den Arkaden hin, um die Sichtbarkeit der dort ansässigen Geschäfte und der Außengastronomie zu erhöhen. Hierfür ist die großflächige Entfernung der bestehenden Grünfläche vor den Arkaden vorgesehen, wobei der Erhalt des vorhandenen Baumbestands sowie fünf Neupflanzungen an optimierten Standorten geplant sind. Zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität und zur Kühlung der Flächen soll ein Wasserspiel in Form eines Fontänenfeldes errichtet werden. Bei den ungebundenen Tragschichten ist die Verwendung von RCL I-Material vorgesehen.

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach aktuellen Anpassungen auf 1.958.643,55 Euro brutto. Eine Neuveranschlagung erfolgt auf Basis des Förderbescheides unter Berücksichtigung einer Kompensation des Eigenanteils. Parallel dazu wird durch eine beauftragte Projektsteuerung geprüft, ob Fördermittel aus anderen Maßnahmen des Integrierten Handlungskonzeptes umstrukturiert werden können, wobei ein Verzicht auf die Umsetzung der Gartenstraße als Option im Raum steht.

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