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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 110, Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch - Aufhebungsbeschluss

Nr.: 096/2022 07.09.2022

🟢 Beschlossen 07.09.2022 · Stadtentwicklungsausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird im Rahmen der Beschlussvorlage Nr. 096/2022 darüber beraten, den Bebauungsplan Nr. 110 aufzuheben. Dieser Plan regelt die Konzentrationszone für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch. Die Verwaltung empfiehlt die Aufhebung des Bebauungsplans sowie der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes, um das im Rat am 22. Juni 2022 beschlossene Aufhebungsverfahren einzuleiten.

Das Verfahren zur Aufhebung soll gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches durchgeführt werden. Dies umfasst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Fachbehörden. Nach Abschluss der Auslegungsphase wäre ein abschließender Beschluss des Rates erforderlich.

Durch die Aufhebung der Konzentrationszone würde die planungsrechtliche Beschränkung des Ausbaus von Windkraftanlagen entfallen. Sollte künftig ein Investor die Errichtung einer Einzelanlage anstreben, würde der entsprechende Standort einer Einzelfallprüfung unterzogen. Die Verwaltung weist darauf hin, dass für das Verfahren Personal- und Sachkosten anfallen, die im Rahmen des Planverfahrens veranschlagt sind. Das Klimaschutzkonzept der Stadt sieht perspektivisch die Errichtung von drei Windenergieanlagen mit einer Leistung von jeweils 3 MW an, um die vorhandenen Windpotenziale zur CO2-Einsparung zu nutzen.

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