62. Änderung des Flächennutzungsplanes, Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Aufhebungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 095/2022 sieht die Aufhebung der 62. Änderung des Flächennutzungsplanes vor, welche Konzentrationszonen für Windenergieanlagen im Gebiet Vluynbusch regelt. Der Stadtentwicklungsausschuss soll beschließen, dieses Aufhebungsverfahren gemäß den gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuches einzuleiten. Damit verbunden ist die Absicht, im Rahmen eines Parallelverfahrens auch den Bebauungsplan Nr. 110 aufzuheben.
Die Grundlage für diesen Vorschlag ist ein Beschluss des Rates vom 22. Juni 2022. Die Verwaltung empfiehlt die Umsetzung des Aufhebungsverfahrens, um die bestehenden planungsrechtlichen Vorgaben zu ändern. Aktuell beschränkt die bestehende Konzentrationszone den Ausbau von Windkraftanlagen auf bestimmte Flächen. Durch die Aufhebung dieser Regelung würde dieser Effekt entfallen. Sollten künftig Investoren Pläne zur Errichtung von Einzelanlagen vorlegen, müssten diese Standorte einer Einzelfallprüfung unterzogen werden.
Das Verfahren zur Aufhebung der Änderung des Flächennutzungsplanes wird als reguläres Bauleitplanverfahren geführt. Dies umfasst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Fachbehörden sowie die anschließende öffentliche Auslegung. Nach Abschluss dieser Schritte ist ein abschließender Beschluss des Rates sowie die ortsübliche Bekanntmachung vorgesehen. Die durch das Verfahren entstehenden Personal- und Sachkosten sind im Rahmen der veranschlagten Kosten für das Planverfahren vorgesehen.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @