Bebauungsplan Nr. 144, 1. Änderung, Gebiet Niederberg Wohnen IV (vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB) - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 108/2021-2 betrifft die erste Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 für das Gebiet Niederberg Wohnen IV. Ziel der Änderung ist die Anpassung der baulichen Festsetzungen hinsichtlich des Schall- und Sichtschutzes. Ursprünglich war im Bereich des Kreisverkehrs Schieferstraße / Dickscheheide eine Schallschutzwand sowie eine zur gestalterischen Vereinheitlichung vorgesehene Mauer festgesetzt worden.
Aufgrund einer veränderten Verkehrssituation, die durch den Wegfall eines Durchstichs der Schieferstraße zur Tersteegenstraße und die Einrichtung einer Tempo-30-Zone bedingt ist, entfällt die Notwendigkeit der Lärmschutzmauer. Ein nachgereichtes Gutachten belegt, dass die Orientierungswerte der DIN 1arg 18005 für allgemeine Wohngebiete in den Terrassenbereichen der Neubebauung eingehalten werden. Zudem wird eine Änderung der Mauer in eine andere Art der Einfriedung, wie etwa einen Stabgitterzaun, angestrebt.
Die Vorlage beruht auf einem Antrag der RAG Montan Immobilien GmbH, die ein vereinfachtes Verfahren nach § 13 BauGB beantragt hat. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung zwischen dem 30. Juni und dem 1. August 2022 gingen fünf Stellungnahmen ein, die jedoch keine Bedenken gegen die Änderung enthielten. Die Verwaltung empfiehlt daher, die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen. Klimarelevante Auswirkungen durch die geplante Änderung werden nicht erwartet.
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Beratungsfolge
- 07.09.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @