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BESCHLUSSVORLAGE

110. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Zentrale Sportanlage an der Tersteegenstraße - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Billigungsbeschluss

Nr.: 008/2019-2 07.09.2022

🟢 Beschlossen 07.09.2022 · Stadtentwicklungsausschuss (8. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 008/2019-2 behandelt die 110. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der zentralen Sportanlage an der Tersteegenstraße. Ziel der Änderung ist die Anpassung des Plans an die tatsächliche Nutzung der Flächen. Konkret soll die Darstellung einer Hauptverkehrsstraße, die den Anschluss der Straße Dicksche Heide an die Tersteegenstraße vorsah, entfernt und durch Grün- und Waldflächen ersetzt werden. Statt der geplanten Straßenanbindung soll ein schmaler Fuß- und Radweg durch den Zechenwald geführt werden.

Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtentwicklungsausschuss, die Abwägung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und die Billigung der Änderung zu beschließen. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung gingen vier Stellungnahmen ein, wobei keine Bedenken geäußert wurden. Auch die Stellungnahme des Regionalverbands Ruhr bestätigte die Übereinstimmung der Änderung mit den Zielen der Raumordnung.

Das Vorhaben wird als klimarelevant eingestuft, da durch den Verzicht auf die Straßenanbindung weniger Waldflächen versiegelt werden und landwirtschaftliche Flächen sowie Waldgebiete gesichert werden. Zudem soll die Nahmobilität durch die ungebrochene Fuß- und Radwegroute am Zechenwald gefördert werden. Die Kosten für das Verfahren sind im Rahmen der veranschlagten Personal- und Sachkosten im Haushalt vorgesehen.

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