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BESCHLUSSVORLAGE

1. Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Neukirchen-Vluyn vom 02.02.2021

Nr.: 081/2022 08.06.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 081/2022 sieht eine Änderung der Zuständigkeitsordnung der Stadt Neukirchen-Vluyn vor. Ziel der Neuregelung ist es, die Arbeitsweise des Ausschusses für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung (DNW) an die Erfahrungen der aktuellen Legislaturperiode anzupassen.

Nach den bisherigen Abläufen werden Planungen und Baumaßnahmen in den Fachausschüssen beraten, ohne dass Schnittpunkte zu den Themen Digitalisierung oder Nachhaltigkeit systematisch berücksichtigt werden. Um dies zu ändern, sollen die Sitzungen des DNW ab dem Jahr 2023 den anderen Ausschüssen terminlich vorgeschaltet werden. Dies soll eine Vorberatung von Angelegenheiten aller Ausschüsse im Hinblick auf die Themenfelder des DNW ermöglichen.

Zudem werden dem DNW neue Zuständigkeiten für die Beratung der Budgets und Produktberichte der Bereiche Nachhaltigkeit, Wirtschaftsförderung und Strukturentwicklung sowie Stadtmarketing und Tourismus zugewiesen. Das Produkt Nachhaltigkeit wird ab dem Haushaltsjahr 2023 neu im Produkthaushalt ausgewiesen und umfasst unter anderem Klimaschutz, Mobilitätsmanagement und kommunale Entwicklungspolitik. Die Zuständigkeiten im Bereich Digitalisierung werden um den Punkt IT-Sicherheit ergänzt, während im Bereich Wirtschaftsförderung der Aspekt Wirtschaft 4.0 hinzugefügt wird. Die Entscheidungsbefugnis des Ausschusses in Bezug auf die digitale Infrastruktur wird ersatzlos gestrichen, da diese dem Rat vorbehalten bleibt.

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat, die Änderung der Ordnung zu beschließen. Die Verwaltung wird zudem beauftragt, eine Evaluation der Änderungen durchzuführen und die Ergebnisse im dritten Sitzungszug 2023 vorzulegen. Haushaltswirtschaftliche oder klimarelevante Auswirkungen der Vorlage werden nicht angegeben.

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