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MITTEILUNGSVORLAGE

Geflüchtete aus der Ukraine; Sachstandbericht über den Rechtskreiswechsel zum SGB II, zur Wohnsituation, Beschulung

Nr.: 080/2022 01.06.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 080/2022 informiert über den Sachstand zur Situation geflüchteter Menschen aus der Ukraine in Neukirchen-Vluyn. Ein wesentlicher Punkt ist der Wechsel des Rechtskreises zum 1. Juni 2022. Während bisher Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) gezahlt wurden, erhalten erwerbsfähige Geflüchtete nun Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II, wofür das Jobcenter zuständig ist. Personen, die das Rentenalter erreicht haben, verbleiben im Zuständigkeitsbereich des Sozialamtes nach dem SGB XII.

Von den 191 Personen im Leistungsbezug entfallen 178 auf den Anspruch nach dem SGB II, wobei 114 Personen ab Juni 2022 direkt über das Jobcenter Leistungen beziehen. Die Stadt stellt sicher, dass die Weiterzahlung der Leistungen nach dem AsylbLG für alle anderen Fälle gewährleistet bleibt, bis eine Entscheidung durch das Jobcenter vorliegt.

Hinsichtlich der Wohnsituation leben von den 210 in der Stadt gemeldeten Geflüchteten 58 Personen in städtischen Unterkünften und 152 in privater Unterbringung. Die Stadtverwaltung ist weiterhin für die Unterbringung verantwortlich.

Im Bereich Bildung und Integration werden Sprachkurse der Grafschafter Diakonie sowie Integrationskurse der Volkshochschule durchgeführt. Die Kinderbetreuung für unter sechsjährige Kinder sowie die Beschulung von Kindern und Jugendlichen in Grundschulen und weiterführenden Schulen sind derzeit durch die vorhandenen Kapazitäten abgedeckt.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 193 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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