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BESCHLUSSVORLAGE

Grundschulen; Bildung von Eingangsklassen Schuljahr 2023/24

Nr.: 074/2022 01.06.2022

🟢 Beschlossen 01.06.2022 · Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport (6. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 074/2022 befasst sich mit der Festlegung der Anzahl der Eingangsklassen in den Grundschulen der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Schuljahr 2023/24. Hintergrund der Vorlage ist die Notwendigkeit, die Schulplanung aufgrund veränderter Parameter wie Zuzügen und höherer Geburtenzahlen an die aktuelle Raumsituation anzupassen.

Aufgrund der räumlichen Gegebenheiten sieht der Beschlussvorschlag vor, die Anzahl der Eingangsklassen in der Antonius-Schule sowie in der Pestalozzi-Schule jeweils auf zwei Klassen zu beschränken. In der G.-Tersteegen-Schule können bis zu vier Eingangsklassen gebildet werden. Für die F.-Hundertwasser-Schule, die einen jahrgangsübergreifenden Unterricht nutzt, wird die Schülerzahl in der Schuleingangsphase auf insgesamt 125 Kinder begrenzt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass im Anmeldeverfahren 2022/23 die Aufnahmekapazitäten an drei von vier Grundschulen ausgeschöpft wurden und die tatsächlichen Anmeldungen über den ursprünglichen Prognosen lagen. Eine vollständige Aktualisierung der Schulentwicklungsplanung soll im Rahmen der Anmeldephase im Dezember 2022 erfolgen. Mit der vorliegenden Regelung zur Klassenzahl wird die Grundlage für das anstehende Anmeldeverfahren geschaffen, wobei bei Bedarf eine Umverteilung von Kindern oder die Ablehnung auswärtiger Anmeldungen in Abstimmung mit der Schulaufsicht erfolgen kann. Haushaltswirtschaftliche Auswirkungen werden nicht verzeichnet.

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