Bericht der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn über die Arbeit im Jugendhaus P23
✦ KI-Zusammenfassung
Die Evangelische Kirchengemeinde Vluyn hat im Rahmen der Mitteilungsvorlage Nr. 066/2022 den Jahresbericht für das Jahr 2021 über die Arbeit im Jugendhaus P23 vorgelegt. Die Vorlage basiert auf den vertraglichen Regelungen zwischen der Evangelischen Kirchengemeinde Vluyn und der Stadt Neukirchen-Vluyn, die am 23. April 1994 geschlossen und zuletzt am 4. Juli 2013 geändert wurden.
Gemäß § 5 dieser Vereinbarung ist der Träger dazu verpflichtet, einmal jährlich einen schriftlichen Bericht über die geleistete Jugendarbeit einzureichen. Grundlage der vertraglichen Vereinbarung ist zudem ein Pauschalzuschuss in Höhe von 3.300 Euro, der zur Deckung der Betriebskosten des Jugendhauses P23 dient. Der Bericht wurde durch die Erste Beigeordnete zur Beratung im Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport vorgelegt, der für den 1. Juni 2022 angesetzt war. Der entsprechende Jahresbericht für das Jahr 2021 liegt der Vorlage als Anlage bei.
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Beratungsfolge
- 01.06.2022kein Ergebnis hinterlegt