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MITTEILUNGSVORLAGE

1. Finanzzwischenbericht zum Haushalt 2022

Nr.: 062/2022 08.06.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die Mitteilungsvorlage Nr. 062/2022 zum Finanzzwischenbericht des Haushalts 2022 informiert über die aktuelle Entwicklung der städtischen Finanzen. Nachdem der Landrat des Kreises Wesel die Haushaltssatzung der Stadt Neukirchen-Vluyn für das Jahr 2022 mit einem Fehlbetrag von 4,0 Millionen Euro genehmigt hat, entfallen die Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung. Dies ermöglicht den Beginn der Ausführung neu geplanter investiver Maßnahmen.

Im Ergebnishaushalt wird für das Jahresende 2022 eine Gesamtverbesserung von rund 695.000 Euro prognostiziert. Diese ergibt sich aus Abweichungen bei konsumtiven Maßnahmen sowie weiteren Positionen unterhalb der festgelegten Wertgrenze. Die Auswirkungen der Pandemie auf die außerordentlichen Erträge werden mit einer geringen Abweichung von 16.000 Euro eingeschätzt.

Im Finanzhaushalt wird eine Verbesserung in Höhe von 1.722.570 Euro erwartet. Zwar führt eine Verringerung des Saldos aus Investitionstätigkeit um 905.400 Euro zu einer Belastung, jedoch überwiegen die positiven Meldungen.

Hinsichtlich der Schuldenentwicklung wurde im Jahr 2022 bisher kein neuer Investitionskredit aufgenommen, wobei eine Finanzierung von etwa 3,0 Millionen Euro noch aussteht. Bis Mitte Mai 2022 wurden Tilgungen in Höhe von rund 585.000 Euro geleistet. Der Bestand an Liquiditätskrediten ist im betrachteten Zeitraum gesunken. Es besteht aktuell ein Liquiditätskredit über 8,0 Millionen Euro mit Fälligkeit im Dezember 2023 sowie Kredite aus dem Programm „Gute Schule 2020“ in Höhe von 1,8 Millionen Euro, deren Zins- und Tilgungsleistungen durch das Land Nordrhein-Westfalen übernommen werden.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 215 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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