Bebauungsplan Nr. 144, 1. Änderung, Gebiet Niederberg Wohnen IV (vereinfachtes Verfahren gem. §13 BauGB) - Beschluss zur öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die öffentliche Auslegung der ersten Änderung des Bebauungsplans Nr. 144 im Gebiet Niederberg Wohnen IV beraten. Gegenstand der Änderung ist die Ablösung einer im ursprünglichen Bebauungsplan festgesetzten Schall- und Sichtschutzwand durch eine Einfriedung, beispielsweise einen Stabgitterzaun.
Die Verwaltung begründet die Änderung mit einer veränderten Verkehrssituation im Bereich des Kreisverkehrs Schieferstraße / Dickscheheide. Da ein Durchstich der Schieferstraße bis zur Tersteegenstraße nicht realisiert wird, ist die Erforderlichkeit der Lärmschutzmauer entfallen. Ein nachgereichtes Gutachten bestätigt, dass die Orientierungswerte der DIN 18005 für allgemeine Wohngebiete in den Terrassenbereichen der Neubebauung eingehalten werden und der Wert von 55 dB(A) tags nicht überschritten wird. Zudem besteht seitens der betroffenen Grundstückseigentümer der Wunsch nach einer Änderung der Mauer in eine andere Art der Einfriedung.
Die Vorlage sieht die Durchführung eines vereinfachten Verfahrens gemäß § 13 BauGB vor, da die Grundzüge der Planung durch die Änderung nicht berührt werden. Die RAG Montan Immobilien GmbH hat als Vorhabenträgerin den Antrag gestellt und die notwendigen Nachtragsvereinbarungen zu den Kaufverträgen vorgelegt. Die Verwaltung empfiehlt dem Ausschuss, die öffentliche Auslegung der Planunterlagen zu beschließen. Klimarelevante Auswirkungen werden durch die geplante Änderung nicht erwartet.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 186 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.
Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
Beratungsfolge
- 23.05.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @