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BESCHLUSSVORLAGE

Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 157 mit 102. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ehemaliges CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Nr.: 174/2019-5 23.05.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat, den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 157 für das ehemalige CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße als Satzung zu beschließen. Damit einher geht die 102. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, um die bisher als Fläche für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung „Jugendheim“ dargestellte Fläche in eine Wohnbaufläche umzuwandeln. Der Beschluss umfasst zudem die Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen.

Das Projekt sieht die Revitalisierung des Geländes vor, das zuvor als Flüchtlingsunterkunft genutzt wurde. Ein Investor strebt die Umnutzung von acht Bestandsgebäuden zu Wohnzwecken an, wodurch insgesamt 52 Wohneinheiten entstehen sollen. Ein bereits realisiertes Gebäude beherbergt eine Kindertagesstätte. Die Planung umfasst die Gestaltung von Freiflächen mit privaten Gärten, die Anlage von Grünflächen sowie die Umsetzung ökologischer Maßnahmen wie die Begrünung von Flachdächern und die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung durch Flächenversickerung.

Im Rahmen der öffentlichen Auslegungsverfahren wurden Stellungnahmen zu Themen wie Lärmschutz, Grünplanung, Verkehrsanbindungen und Abfallentsorgung abgegeben. Die Planunterlagen wurden infolgedessen teilweise überarbeitet. Seitens der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange wurden keine Bedenken gegen das Vorhaben geäußert. Die Verwaltung empfiehlt, das Verfahren durch den Satzungsbeschluss abzuschließen. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich auf die im Haushalt veranschlagten Kosten für die Durchführung des Verfahrens.

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