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BESCHLUSSVORLAGE

110. Änderung des Flächennutzungsplans, Bereich Zentrale Sportanlage an der Tersteegenstraße - Beschluss zur öffentlichen Auslegung

Nr.: 008/2019-1 23.05.2022

🟢 Beschlossen 23.05.2022 · Stadtentwicklungsausschuss (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

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Der Stadtentwicklungsausschuss wird über die 110. Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich der zentralen Sportanlage an der Tersteegenstraße beraten. Gegenstand der Vorlage ist der Beschluss zur öffentlichen Auslegung der Planänderung.

Die Anpassung des Flächennutzungsplans dient der Angleichung an die tatsächliche Flächennutzung, nachdem der Anschluss der Straße Dicksche Heide an die Tersteegenstraße in Form einer Hauptverkehrsstraße nicht mehr realisiert werden soll. Statt der geplanten Straßenverbindung soll nun ein schmaler Fuß- und Radweg durch den Zechenwald geführt werden. Dadurch wird die Darstellung einer Hauptverkehrsstraße im Plan durch Grün- und Waldflächen ersetzt. Ziel der Planung ist die Errichtung einer zentralen Fußballanlage mit Funktionsgebäuden, wobei die neue Verkehrsführung eine zusammenhängende Sportanlage ohne querenden Autoverkehr ermöglichen soll.

Das Vorhaben wird als klimarelevant eingestuft, da durch den Verzicht auf die Straßenanbindung weniger Waldflächen versiegelt werden und die Sicherung von Wald- sowie landwirtschaftlichen Flächen im Bereich südlich und östlich der Fußballanlage erfolgt. Zudem wird die Nahmobilität durch die ungebrochene Route für Fußgänger und Radfahrer gefördert.

Der Regionalverband Ruhr hat in einer Stellungnahme die Anpassung des Flächennutzungsplans als vereinbar mit den Zielen der Raumordnung bestätigt. Die Verwaltung empfiehlt die Durchführung der öffentlichen Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben. Die anfallenden Personal- und Sachkosten sind im Haushalt veranschlagt.

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