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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 167, Gebiet Freilauffläche für Hunde östlich der Tennishalle am Klingerhuf - Aufstellungsbeschluss

Nr.: 047/2022 23.05.2022

🟢 Beschlossen 23.05.2022 · Stadtentwicklungsausschuss (7. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Der Stadtentwicklungsausschuss wird um den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 167 gebeten, der die Einrichtung einer Freilauffläche für Hunde östlich der Tennishalle am Klingerhuf vorsieht. Die Initiative geht auf einen Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus dem Jahr 2019 zurück, für dessen Umsetzung bereits Haushaltsmittel in Höhe von 30.000 Euro bereitgestellt wurden.

Die Verwaltung hat im Rahmen der Standortsuche verschiedene Flächen geprüft. Während alternative Standorte, wie etwa Flächen im Bereich der Halde Norddeutschland, im Schulzentrum oder in öffentlichen Grünzügen, aus unterschiedlichen Gründen nicht in Betracht kamen, wurde eine Fläche im Bereich zwischen Geldernsche Straße und Weserstraße aufgrund der dortigen Bedeutung für die Gewerbeansiedlung verworfen. Die Planung konzentriert sich nun auf ein etwa 3.500 Quadratmeter großes Areal am Klingerhuf.

Da das geplante Gelände planungsrechtlich im Außenbereich liegt, ist die Schaffung der entsprechenden Rechtsgrundlagen durch ein Bauleitplanverfahren notwendig. Da das Vorhaben nicht durch ein vereinfachtes oder beschleunigtes Verfahren umgesetzt werden kann, ist das Normalverfahren anzuwenden, welches unter anderem einen Umweltbericht vorsieht. Die Verwaltung empfiehlt die Aufstellung des Bebauungsplans, um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Hundewiese zu schaffen. Die anfallenden Personal- und Sachkosten für das Verfahren sind im Rahmen der veranschlagten Kosten vorgesehen.

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