2. Offenlage des Regionalplans Ruhr hier: Stellungnahme der Stadt Neukirchen-Vluyn
✦ KI-Zusammenfassung
Im Rahmen der zweiten Offenlage des Regionalplans Ruhr befasst sich die Stadt Neukirchen-Vluyn mit der Stellungnahme zum aktuellen Planentwurf. Der Rat soll die Abwägungsergebnisse der ersten Offenlage sowie die Erwiderungen der Regionalplanungsbehörde zur Kenntnis nehmen. Es wird angeregt, im weiteren Verfahren durch einen Erörterungstermin einen Ausgleich der Meinungen zu suchen.
Ein zentrales Anliegen bleibt die Ausweisung weiterer Flächen als Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereiche (GIB) westlich der Nieper Straße, um den bestehenden Bedarf an Gewerbeflächen zu decken. Zudem wird die Erwartung geäußert, dass die Regionalplanung die städtebauliche Entwicklung der Stadt durch die kurzfristige Ausweisung geeigneter allgemeiner Siedlungsbereiche (ASB) und GIB unterstützt.
Gegen die im Planentwurf vorgesehenen Abgrabungsvorhaben im nördlichen Stadtgebiet, die Flächen im Umfang von etwa 180 Hektar umfassen, spricht sich die Verwaltung unter Verweis auf einen bestehenden Grundsatzbeschluss aus. Die ablehnende Haltung gegenüber diesen Flächeninanspruchnahmen wird durch die Argumente lokaler Institutionen und Bürger geteilt. Die Verwaltung ist beauftragt, die vorbereitete Stellungnahme fristgerecht einzureichen und bei Bedarf zu ergänzen. Der Rat behält sich vor, im Bedarfsfall rechtliche Schritte gegen den Regionalplan oder spätere Planfeststellungsverfahren einzuleiten.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @