Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 157 mit 102. Berichtigung des Flächennutzungsplanes, Ehemaliges CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße - Auswertung der öffentlichen Auslegung - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
✦ KI-Zusammenfassung
Der Stadtentwicklungsausschuss wird über den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 157 für das ehemalige CJD-Gelände an der Wiesfurthstraße beraten. Gegenstand der Beschlussvorlage ist die Auswertung der ersten öffentlichen Auslegung sowie die Durchführung einer erneuten öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans und der 102. Berichtigung des Flächennutzungsplanes.
Das Projekt sieht die Revitalisierung des Geländes zu einem familienfreundlichen Wohnquartier vor. Dabei sollen acht Bestandsgebäude kernsaniert und für eine Wohnnutzung mit insgesamt 52 Wohneinheiten umgenutzt werden. Ein bereits realisierter Teil des Vorhabens umfasst eine Kindertagesstätte in einem ehemaligen Gebäude. Die Planung sieht zudem die Gestaltung von Freiflächen, die Anlage von privaten Gärten sowie die Begrünung von Flachdächern vor. Klimarelevante Aspekte wie die dezentrale Niederschlagswasserbeseitigung durch Flächenversickerung und die Kompensation von Versiegelungen durch den Rückbau eines Tennisplatzes sind Bestandteil des Konzepts.
Aufgrund von Stellungnahmen aus der ersten Auslegungsphase, die Themen wie Grünplanung, Lärmschutz, Verkehrsanbindungen und Abfallentsorgung betrafen, wurden Anpassungen an der Planzeichnung, der Begründung und dem landschaftspflegerischen Fachbeitrag vorgenommen. Diese Änderungen machen eine erneute Auslegung gemäß den gesetzlichen Vorgaben erforderlich. Parallel dazu soll der Flächennutzungsplan angepasst werden, um die bisher als Jugendheim ausgewiesene Fläche als Wohnbaufläche darzustellen. Die Verwaltung empfiehlt die Annahme des Beschlusses.
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Beratungsfolge
- 09.03.2022Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @