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MITTEILUNGSVORLAGE

Kreisverkehr im Kreuzungsbereich Niederrheinallee/Andreas-Bräm-Straße/Krefelder Straße - Antrag der CDU-Fraktion vom 12.08.2020

Nr.: 149/2020-2 09.03.2022

⚪ Beratungsfolge abgeschlossen kein expliziter Beschluss notiert

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Mitteilungsvorlage befasst sich mit dem Antrag der CDU-Fraktion auf die Einrichtung eines Kreisverkehrs im Kreuzungsbereich Niederrheinallee, Andreas-Bräm-Straße und Krefelder Straße. Im Rahmen der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss wurde die Verwaltung beauftragt, die Voraussetzungen für einen Flächenzugriff und die technische Umsetzung zu prüfen.

Hinsichtlich der Flächenverfügbarkeit hält die Verwaltung fest, dass der Bebauungsplan Nr. 33 den Ausbau des Knotens bereits räumlich als Kreisverkehr vorsieht. Ein städtebaulicher Vertrag sichert der Stadt hierfür die notwendigen Flächenansprüche zu.

Zur technischen Umsetzung liegt eine Stellungnahme von Straßen.NRW vor. Die Landesbehörde sieht derzeit keine Notwendigkeit für eine Änderung der bestehenden Lichtzeichenanlage, äußert jedoch keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine Umgestaltung zum Kreisverkehrsplatz. Dabei müssen Vorgaben zur Dimensionierung, etwa ein Außendurchmesser von 35 Metern, sowie Anforderungen an die Sicherheit von Radfahrenden und Fußverkehr eingehalten werden. Eine Beteiligung der Regionalniederlassung Niederrhein ist im Planungsverfahren vorgesehen.

Die Verwaltung stellt fest, dass die im Bebauungsplan vorgesehene Fläche für einen Kreisverkehr ausreichend dimensioniert ist. Für die weitere Planung wird vorgeschlagen, eine Vorplanungsleistung durch ein Ingenieurbüro ausschreiben zu lassen, um konkrete Kostenschätzungen zu erhalten. Die Kosten für diese Vorplanung werden im mittleren fünfstelligen Bereich veranschlagt und können erst im Haushalt 2023 berücksichtigt werden. Eine Umsetzung sollte unter dem Vorbehalt der Akquise von Fördermitteln erfolgen.

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