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BESCHLUSSVORLAGE

Bebauungsplan Nr. 200, 1. Änderung, Aufhebung textlicher Festsetzungen - Abwägung aller im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss

Nr.: 145/2021-2 09.03.2022

🟢 Beschlossen 09.03.2022 · Stadtentwicklungsausschuss (6. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 145/2021-2 sieht die 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 200 vor, welche die Aufhebung bestimmter textlicher Festsetzungen zum Ziel hat. Die Verwaltung empfiehlt dem Rat, die Abwägung der im Verfahren eingegangenen Stellungnahmen vorzunehmen und den Bebauungsplan als Satzung zu beschließen.

Der Hintergrund der Planung liegt in dem Bestreben, gestalterische Vorgaben aus älteren Bebauungsplänen zu streichen, um die Baufreiheit zu erhöhen und die Regelungssystematik zu vereinfachen. Ziel ist es, die Anzahl der Baugenehmigungsverfahren sowie notwendiger Ordnungsmaßnahmen zu reduzieren, ohne dabei wesentliche städtebauliche Elemente wie Größe, Lage oder Geschossigkeit von Gebäuden zu verändern. Ein Anlass für die aktuelle Änderung ergab sich aus einem Konflikt im Bereich des Bebauungsplans Nr. 37, bei dem durch die Rücknahme einer Festsetzung die städtebauliche Ordnung im Bereich der Fichte-/Mentorstraße nicht mehr gewährleistet war.

Das Verfahren wurde als vereinfachtes Verfahren gemäß § 13 BauGB durchgeführt. Die öffentliche Auslegung fand im Zeitraum vom 8. Dezember 2021 bis zum 17. Januar 2022 statt. Da im Rahmen der Offenlage keine inhaltlich relevanten Stellungnahmen eingegangen sind, empfiehlt die Verwaltung den Abschluss des Planverfahrens. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen beschränken sich auf die im Haushalt veranschlagten Kosten für das Verfahren. Klimarelevante Auswirkungen werden als geringfügig eingestuft.

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