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BESCHLUSSVORLAGE

Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen - Sondernutzungssatzung

Nr.: 159/2019-5 08.05.2023

🟢 Beschlossen 08.05.2023 · Ausschuss für Digitales, Nachhaltigkeit und Wirtschaftsförderung (10. Sitzung) · Abstimmung: Ja-Stimmen : 0 Nein-Stimmen : 0 Stimmenthaltungen : 0 Nicht teilgenommen: @

✦ KI-Zusammenfassung

Die vorliegende Beschlussvorlage Nr. 159/2019-5 sieht eine Änderung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen vor. Ziel der Neufassung ist es, die bestehende Satzung aus dem Jahr 1987 an die Mustersatzung des Städte- und Gemeindebundes von 2016 anzupassen und eine einheitliche Regelung für Gewerbetreibende zu schaffen.

Der Kern der Änderung besteht darin, die bisherige Ungleichbehandlung zwischen Gewerbetreibenden in Fußgängerzonen und solchen außerhalb dieser Bereiche aufzuheben. Die Verwaltung schlägt vor, eine generelle Gebührenbefreiung für ortsansässige Betriebe des Einzelhandels und der Gastronomie im Rahmen ihrer regulären Gewerbetätigkeit einzuführen. Damit sollen die Gebührenstrukturen vereinheitlicht werden, was laut Verwaltung einen Standortvorteil darstellt. Durch diesen Schritt werden jährliche Mindereinnahmen in einer Größenordnung von etwa 3.000 Euro erwartet.

Zusätzlich sieht der Entwurf eine Erweiterung des § 3 Abs. 3 vor. Demnach sollen erlaubnisfreie Sondernutzungen anzeigepflichtig sein. Die Anmeldung von Ort, Art, Umfang und Dauer der Nutzung muss spätestens zwei Wochen vor der Ausübung schriftlich bei der Stadt erfolgen. Diese Maßnahme dient dazu, der Verwaltung Kenntnis über die Nutzung öffentlicher Flächen zu ermöglichen, um etwaige Gefahrenquellen zu identifizieren oder Schäden an Straßenoberflächen nach Erneuerungen besser kontrollieren zu können. Die Verwaltung plant, die neue Anzeigepflicht über die Arbeitskreise des Stadtmarketings zu kommunizieren.

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